Vermessungsbüro Schmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Holger Schmidt
Mitglied im Bund der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure e.V.

Kostenvermerke

Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung. Diese Gebührenrechnung erfolgt auf der Grundlage der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen in der jeweils gültigen Fassung, zuzüglich seiner Auslagen für notwendige, mit der Erledigung des Auftrags anfallende Gebühren und der Umsatzsteuer.

Die Kosten für Vermessungsleistungen sind also vom Gesetzgeber weitgehend vorgegeben. Eine Ausschreibung von hoheitlichen Vermessungsleistungen kommt daher nicht in Betracht. Durch Anfrage bei einem ÖbVI Ihres Vertrauens wird Ihnen eine für Sie passende Vermessungsleistung zu den gesetzlich festgelegten Gebühren angeboten.

Die Gebühren für hoheitliche Vermessungen, das sind im Wesentlichen:

  • Flurstückszerlegung
  • Grenzwiederherstellung
  • Grenzanzeige
  • Schlußvermessung langgestreckter Anlagen
  • Amtlicher Lageplan
  • Gebäudeabsteckung mit Grenzbezug
  • Gebäudeeinmessung

Sie richten sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) in der jeweils gültigen Fassung.

Die Kosten für sonstige Vermessungen, das sind im Wesentlichen:

  • Gebäudeabsteckung ohne Grenzbezug
  • Technische Vermessungen

Sie richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Nähere Auskünfte erhalten Sie gerne bei einem persönlichem Gespräch. Sie haben auch die Möglichkeit unter dem Menüpunkt "Kostenanfrage" eine entsprechende Anfrage zu definieren.

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